Achtung, Resturlaub!
Geschichten, Rechtsfälle und Urteile aus der neuen Arbeitswelt. | Folge 15 |
Zehn Tage Urlaub hatte Anne B. übrig und wollte ihn ins nächste Jahr "mitnehmen". Doch der Arbeitgeber kürzte ihn auf die Hälfte - denn Anne B. hatte Anfang des Jahres auf Teilzeit umgestellt. Und Teilzeitmitarbeiter haben nur einen anteiligen Anspruch auf Urlaub. Das gilt, so entschied das Gericht, auch für Resturlaub.
Anne B. hatte hart gearbeitet im letzten Jahr.
Konzepte entwickelt, Events organisiert, Kunden betreut. Urlaub?
Oft steckte sie einfach zu tief in Projekten, konnte einfach nicht
weg. Und wollte es auch nicht. Ihre Arbeit machte ihr Spaß,
forderte sie. Die Urlaubsplanung blieb auf der Strecke. Ein Stück
Privatleben auch. Ganz so wie bisher kann das nicht weitergehen,
beschloss Anne B. und bat ihren Chef darum, auf Teilzeit umsteigen
zu dürfen. Er stimmte zu.
Endlich mehr Sport treiben können, öfter mal ein Buch lesen,
Sprachen lernen! Anne B. freute sich schon. Ab dem ersten Januar
würde sie wie vereinbart ihre Arbeitszeit reduzieren. Ade,
Fünf-Tage-Woche! Und zehn Tage Urlaub hatte sie ja auch noch übrig
vom letzten Jahr.
Nachträglich gekappt.
Doch das böse Erwachen folgte auf
dem Fuße. Die Personalabteilung informierte sie, dass die zehn
Tage auf die Hälfte zusammenschmelzen würden. Schließlich sei sie
ja nun Teilzeit-Mitarbeiterin und habe dadurch nur noch einen
anteiligen Anspruch auf Urlaub; man habe ihn auf Grundlage der
neuen Arbeitszeit neu berechnet. Anne B. war empört. Wieso galt
das auch für die Tage, die sie aus dem letzten Jahr übrig hatte?
Sie hatte sich diesen Urlaub doch schon erarbeitet! In Vollzeit!
Kann man jemandem denn ein solches Guthaben einfach wieder
wegnehmen?
Ja, man kann, entschied das Gericht. Die Zahl der
Urlaubstage bezieht sich auf eine wöchentliche Arbeitszeit von
fünf oder sechs Tagen. Reduziert der Mitarbeiter seine Zeit,
verringert sich im gleichen Verhältnis die Anzahl seiner
Urlaubszeit. Das gilt auch für den Resturlaub.
Annabel Hoene ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Osborne Clarke, Köln.
Mit einer Illustration von Limo Lechner.
Zur Übersicht aller erschienenen Folgen.
© changeX Partnerforum [17.01.2003] Alle Rechte vorbehalten, all rights reserved.
changeX 17.01.2003. Alle Rechte vorbehalten, all rights reserved.
Artikeltags
changeX / Osborne Clarke
Weitere Artikel dieses Partners
Geschichten, Rechtsfälle und Urteile aus der neuen Arbeitswelt. | Folge 14 | zum Report
Geschichten, Rechtsfälle und Urteile aus der neuen Arbeitswelt. | Folge 13 | zum Report
Geschichten, Rechtsfälle und Urteile aus der neuen Arbeitswelt. | Folge 12 | zum Report