Mitten in die Tuba
Geschichten, Rechtsfälle und Urteile aus der neuen Arbeitswelt. | Folge 7 |
Wer betrunken ist, stellt bisweilen allerlei Mist an. Dann soll die gute alte Haftpflicht-Versicherung helfen. Tut sie aber nicht immer, wie ein Software-Berater während des Karnevals feststellen musste. Dennoch hatte er Glück im Unglück.
Am Montag ist es wieder
so weit. Der alljährliche Karneval beginnt. Dann tänzeln
verkleidete Männertrupps mit blonden Perücken und wippenden
Röcken durch Deutschlands Kneipen, klettern auf Tische und Bänke
und grölen voller Inbrunst: "Heidi, Heidi, deine Welt sind die
Be-her-ge ..." Dazwischen Konfetti, Kamelle und jede Menge Bier.
Dass es bei solch feucht-fröhlichem Treiben zu unangenehmen
Zwischenfällen kommen kann, lässt sich nicht vermeiden. Eine
Haftpflichtversicherung tut gut - das musste auch Werner P.
erfahren.
Mit einer Maß Bier in der Hand fiel der Software-Berater
vergangenes Jahr in eine Tuba. Lautes Geschepper und lautes
Geschrei. Der Besitzer stürmte auf ihn zu und forderte lauthals
Entschädigung. Er hatte das gute Stück in die Ecke gestellt, um
sich kurz zu erleichtern.
Werner P. nahm es locker - erst vor wenigen Wochen hatte er
eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Doch als er am darauf
folgenden Tag seinen Sachbearbeiter verständigte, stellte dieser
auf stur. Der Eigentümer sei schuld. Er könne höchstens einen
Zuschuss erwarten, denn er habe die Aufsichtspflicht gegenüber
seiner Tuba verletzt.
Werner P. rief den Musiker an und
erklärte ihm die Sachlage. Doch auch der ließ sich nicht beirren.
Er zog vors Amtsgericht - und erhielt Recht. Ein Mitverschulden
des Geschädigten konnte der Richter nicht erkennen. Eine Tuba sei
viel zu groß für eine Toiletten-Kabine, und die Mitnahme daher
nicht zuzumuten. Die Haftpflichtversicherung müsse zahlen - und
zwar den vollen Betrag.
Nicht nur der Musiker atmete auf, auch Werner P. war
erleichtert: Ohne Versicherung hätte er die Summe von mehreren
Tausend Euro selbst berappen müssen. So aber kann er sich freuen.
Über den glimpflichen Ausgang und auf die närrische Zeit
2003.
Gerd Hoor ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Osborne Clarke, Köln.
Mit einer Illustration von Limo Lechner.
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Autor
Gerd HoorAutorin
Heike LittgerHeike Littger ist selbständige Journalistin und wohnt in Mountain View, Kalifornien. Sie schreibt als freie Autorin für changeX.