Mitten in die Tuba

Geschichten, Rechtsfälle und Urteile aus der neuen Arbeitswelt. | Folge 7 |

Von Gerd Hoor

Wer betrunken ist, stellt bisweilen allerlei Mist an. Dann soll die gute alte Haftpflicht-Versicherung helfen. Tut sie aber nicht immer, wie ein Software-Berater während des Karnevals feststellen musste. Dennoch hatte er Glück im Unglück.

Am Montag ist es wieder so weit. Der alljährliche Karneval beginnt. Dann tänzeln verkleidete Männertrupps mit blonden Perücken und wippenden Röcken durch Deutschlands Kneipen, klettern auf Tische und Bänke und grölen voller Inbrunst: "Heidi, Heidi, deine Welt sind die Be-her-ge ..." Dazwischen Konfetti, Kamelle und jede Menge Bier. Dass es bei solch feucht-fröhlichem Treiben zu unangenehmen Zwischenfällen kommen kann, lässt sich nicht vermeiden. Eine Haftpflichtversicherung tut gut - das musste auch Werner P. erfahren.
Mit einer Maß Bier in der Hand fiel der Software-Berater vergangenes Jahr in eine Tuba. Lautes Geschepper und lautes Geschrei. Der Besitzer stürmte auf ihn zu und forderte lauthals Entschädigung. Er hatte das gute Stück in die Ecke gestellt, um sich kurz zu erleichtern.
Werner P. nahm es locker - erst vor wenigen Wochen hatte er eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Doch als er am darauf folgenden Tag seinen Sachbearbeiter verständigte, stellte dieser auf stur. Der Eigentümer sei schuld. Er könne höchstens einen Zuschuss erwarten, denn er habe die Aufsichtspflicht gegenüber seiner Tuba verletzt.

Werner P. rief den Musiker an und erklärte ihm die Sachlage. Doch auch der ließ sich nicht beirren. Er zog vors Amtsgericht - und erhielt Recht. Ein Mitverschulden des Geschädigten konnte der Richter nicht erkennen. Eine Tuba sei viel zu groß für eine Toiletten-Kabine, und die Mitnahme daher nicht zuzumuten. Die Haftpflichtversicherung müsse zahlen - und zwar den vollen Betrag.
Nicht nur der Musiker atmete auf, auch Werner P. war erleichtert: Ohne Versicherung hätte er die Summe von mehreren Tausend Euro selbst berappen müssen. So aber kann er sich freuen. Über den glimpflichen Ausgang und auf die närrische Zeit 2003.

Gerd Hoor ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Osborne Clarke, Köln.

Mit einer Illustration von Limo Lechner.

Zur Übersicht aller erschienenen Folgen.

www.osborneclarke.de

© changeX Partnerforum [08.11.2002] Alle Rechte vorbehalten, all rights reserved.

changeX 08.11.2002. Alle Rechte vorbehalten, all rights reserved.

Artikeltools

PDF öffnen

changeX / Osborne Clarke

Weitere Artikel dieses Partners

Recht so!

Geschichten, Rechtsfälle und Urteile aus der neuen Arbeitswelt. | Folge 15 | zum Report

Recht so!

Geschichten, Rechtsfälle und Urteile aus der neuen Arbeitswelt. | Folge 14 | zum Report

Recht so!

Geschichten, Rechtsfälle und Urteile aus der neuen Arbeitswelt. | Folge 13 | zum Report

Autor

Gerd Hoor

Autorin

Heike Littger
Littger

Heike Littger ist selbständige Journalistin und wohnt in Mountain View, Kalifornien. Sie schreibt als freie Autorin für changeX.

nach oben