Selbstkontrolle jeder Branche.
Menschen machen Fehler, und je nach
Position sind diese Fehler anders. Der EVW fragt sich, welche
Möglichkeiten Unternehmen haben, die Selbstverpflichtung der
Ethik-Kodizes auch trotz aller persönlichen Interessen
tatsächlich einzuhalten. Es besteht sicher die Gefahr, dass
irgendwann der Gesetzgeber Ethik-Kodizes juristisch verpflichtend
erklärt. Wenn deutsche Unternehmer und Unternehmen dies
verhindern wollen, dann haben sie nur eine Möglichkeit: Sie
sollten für jede Branche einen Ethikausschuss implementieren. Das
Gleiche gilt für die öffentliche Hand. Ein Ethikausschuss der
Branchen und der öffentlichen Hand ist die einzige Chance,
ethisch relevante Fragen in Unternehmen und Politik verbindlich
zu klären. Nur so ist es möglich, sich gegenseitig auf Einhaltung
ethischer Standards wirksam zu überprüfen.
Der Ethikausschuss sollte aus Ethikbeauftragten
verschiedener Unternehmen einer Branche und für die Politik aus
verschiedenen Vertretern der öffentlichen Hand bestehen. Das ist
sicher notwendig für Banken, die Pharmazie, die Autoindustrie,
die Energiebranche und andere. Dies hat den Vorteil, auch
fachlich kompetente Mitglieder mit der Beurteilung ethischer
Fragen zu betrauen. Dies ist sicher erfolgreicher, als sich durch
fachfremde Unternehmensberater begleiten zu lassen. Der zweite
Vorteil ist, dass eine ganze Branche an ihrem Ruf wahrscheinlich
stärker interessiert ist als ein am persönlichen Vorteil
interessiertes Unternehmen.
Leichte Durchführung.
Für den EVW ist die Durchführung
leicht sicherzustellen. Der Aufsichtsrat beziehungsweise Beirat
eines Unternehmens benennt einen Ethikbeauftragten, der sich mit
seinen Kollegen aus der gleichen Branche regelmäßig trifft, um
ethisch relevante Themen der einzelnen Unternehmen zu klären. Der
Ethikbeauftragte sollte in der Regel nicht Unternehmensmitglied
sein, um nicht nur die Interessen seines Unternehmens zu
vertreten. Der Ethikausschuss beurteilt die vorgestellten Fälle
als entweder ethisch verwerflich oder ethisch tolerabel.
Der Ethikausschuss muss dazu mit Kompetenzen ausgestattet
werden. Dazu gehört, dass der Ethikausschuss Vorgehensweisen
beurteilt, ob sie ethisch verwerflich oder ethisch tolerabel
sind. Dazu gehört auch, dass der Ethikausschuss ethisch
verwerfliche Handlungen untersagen darf und dass der
Ethikausschuss das Ergebnis seiner Beurteilung veröffentlichen
darf. Bei langfristigem und erheblichem Verstoß gegen ethische
Maximen muss der Ethikausschuss diesen Sachverhalt publizieren.
Der EVW sieht hier die einzige Chance, ethische Standards
über ihre Hochglanzbroschürenfunktion hinaus in konkretes,
ethisch tolerables Handeln zu überführen und damit den Ruf
einzelner Unternehmen und ganzer Branchen nachhaltig zu
verbessern. Es ist dringend an der Zeit, dies zu tun.
Professor Rupert Lay ist Ehrenpräsident, Ulf D. Posé ist Präsident des Ethikverbands der Deutschen Wirtschaft e. V.
Kontakt:
Ethikverband der Deutschen Wirtschaft e. V.
c/o Pallasky & Partner
Goethestr. 31-33
60313 Frankfurt
Tel.: 069 90029414
Mobil: 0171 8549321
www.ethikverband.de
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